|
Beitragswesen der Förderrichtlinien der Stadt Würzburg und des Beschlusses der Generalversammlung vom 15. Mail 2000 gelten folgende Beitragssätze:
Grundjahrbeitrag
|
V003
|
Kinder bis 14
|
55 €
|
|
|
V002
|
Jugend 14-18 Jahre
|
62 €
|
|
|
V001
|
Erwachsene über 18 Jahre
|
86 €
|
|
|
V005
|
Familienbeitrag
|
111 €
|
(keine Personenzahl vorgeschrieben)
|
|
|
Ehepaare ohne Kinder
|
111 €
|
|
Sondergruppen
|
V002
|
Schüler/Auszub. über 18 Jahre
|
62 €
|
auf Antrag
|
|
V006
|
Studenten bis 27 Jahre
|
62 €
|
auf Antrag
|
|
V024
|
Arbeitslose
|
55 €
|
auf Antrag
|
|
V024
|
Schwerbeschädigte
|
55 €
|
auf Antrag
|
|
V012
|
Rentner
|
55 €
|
nach Vorlage der Rentenbescheinigung
|
|
V013
|
Rentnerehepaare
|
69 €
|
nach Vorlage der Rentenbescheinigung
|
Beitragsfrei sind
|
V007
|
Ehrenmitglieder auf Lebenszeit
|
|
|
|
|
Wehrdienstleistende/Zivilidienstleistende
diese Befreiung gilt nicht für Abteilungsbeiträge
|
auf Antrag
|
|
|
|
Übersiedler sind ein Jahr beitragsfrei
|
auf Antrag
|
|
|
|
|
|
|
Bei nachweisbaren Härtefällen gelten sozialverträgliche Ausnahmen auf Antrag
Der Jahresbeitrag wird jährlich im Februar abgebucht bzw. in Rechnung gestellt. Bei Neueintritten während des Jahres wird der Betrag anteilig nach Monaten berechnet.
Aufnahmegebühren:
|
Einzelmitglied
|
5 €
|
|
|
|
|
|
|
|
Familien gesamt
|
10 €
|
|
|
|
|
|
|
|
Nachmeldungen pro Person
|
5 €
|
|
|
|
|
|
|
Beitragsermäßigungen können satzungsgemäß nur auf Antrag und Nachweis gewährt werden
Die Änderungen betreffen für das Beitragsjahr 2010 insbesondere Mitglieder des Jahrganga 1991. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum 27. Lebensjahr ist nur nach Vorlage einer Studienbescheinigung oder eines Ausbildungsvertrages der Verbleib in der Familienmitgliedschaft möglich.
Bitte geben Sie ihre Ermäßigungs-Nachweise bis spätestens 10.01.2010 in der Geschäftsstelle ab. (Briefkasten im Büro, Weg zum Sportplatz 8). Spätere Anträge können für 2010 nicht berücksichtigt werden.
Rechnungs-Empfänger Jahresbeitrag 2009.
Mitglieder, die den Jahresbeitrag 2009 noch nicht bezahlt haben, bitten wir, dies sofort nachzuholen.Einzahlungen bitte auf unsere Konto 6 712 479 bei der V+R Bank Würzburg, BLZ 790 900 00.Eine Einzugsermächtigueng würde uns die Arbeit erleichtern.
Abteilungsbeiträge
Für alle aktiven Mitglieder wird lt. Beschluss der Generalversammlung vom 04. Mai 2009 der Abteilungsbeitrag 2009 im November 2009 erhoben:
Erwachsene 60 €
Kinder 48 € (für das 1. und 2. Kind weitere Kinder sind frei)
Dieser Abteilungsbeitrag wird für aktive Mitglieder auch dann fällig, wenn Sie zum Jahresende aus unserem Verein austreten.
Bitte geben Sie Änderungen in der Geschäftsstelle bekannt.
Besonderheiten:
Tennis
Der Abteilungsbeitrag wird weiterhin von der Tennisabteilung eingezogen. Werden Mitglieder der Tennisabteilung in anderen Abteilungen aktiv, wird zusätzlich der oben angegebene Abteilungsbeitrag fällig.
Judo
Der Abteilungsbeitrag 48 € für Kinder, 60 € für Erwachsene, wird von der Abteilung zusammen mit den Passgebühren wie bisher im April eingezogen.
Faschingsgesellschaft/Schach
Für Mitglieder, die nur in diesen Abteilungen sind, entfällt der Abteilungsbeitrag. Bei zusätzlicher Mitgliedschaft in Sportgruppen, für die Abteilungsbeiträg erhoben wird, muss Abteilungsbeitrag bezahlt werden.
Fitness
Bei Fitness bleiben die Gebühren (Halbjahres-/Fitnesskarte) wie bisher. Bei Mitgliedschaft in anderen Abteilungen ist der Abteilungsbeitrag zusätzlich fällig.
In Zweifelsfällen Rückfragen bei der Geschaftsstelle
|