Corona-Update – Der gesamte Trainings- und Sportbetrieb des TSV Lengfeld ruht bis mindestens zum 10. Mai.

Wichtiger Hinweis zum Coronavirus 28.04.2020

Am 15. April 2020 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, dass weiterhin Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten sind. Die Bayerische Landesregierung hat durch die geltende Ausgangsbeschränkung sowie des ausgerufenen Katastrophenfalls in Bayern jegliche Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Mit Verkündung durch die Bundesregierung vom 15. April 2020 wurde auch klargestellt, dass Großveranstaltungen in Deutschland vorerst bis Ende August abzusagen sind.
Das Bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 28. April 2020 beschlossen, die bestehenden Maßnahmen bezüglich der Corona-Pandemie bis zum 10. Mai 2020 zu verlängern.

Die Stadt Würzburg sperrt auf dieser Grundlage die städtischen Schul-, Vereins- und Mehrzweckhallen bis auf weiteres. Für den TSV Lengfeld gilt das Betretungsverbot für die gesamte Liegenschaft des Vereins.

Somit ruht der gesamte Trainings- und Sportbetrieb des TSV Lengfeld weiterhin bis mindestens zum 10. Mai 2010. Dies gilt bis auf weiteres und abteilungsübergreifend. Hiervon sind auch sämtliche gesellschaftliche Veranstaltungen des Vereins sowie einzelner Abteilungen betroffen.

Wie Sportminister Joachim Herrmann ebenfalls noch einmal betonte, ist Sport und Bewegung an der frischen Luft für Sportarten wie beispielweise Joggen, Wassersport auf natürlichen Gewässern wie etwa Schwimmen, Segeln oder Rudern, aber auch Reiten oder Fahrradfahren derzeit ausdrücklich erlaubt. Wir hoffen, dass alle unsere Mitglieder auch ohne unser Angebot fit und gesund bleiben und dass wir bald wieder gemeinsam unsere Vereinsaktivitäten durchführen können.

Nützliche Links zum Coronavirus:

TSV Lengfeld - Relevante Infos zum Coronavirus
Stadt Würzburg - Aktuelles zum Coronavirus –> Inzidenzen
Landkreis Würzburg - Aktuelles zum Coronavirus –> Inzidenzen
Katastrophenschutz Bayern - Was gilt wo in Bayern
 
 

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